Die Planung, die Fußgängerzone St. Johanner Markt zu erweitern, führte zu Fragen und Ängsten bei Anwohnern. Besonders betroffen sind Menschen mit einer Gehbehinderung ohne eigenen Parkplatz. Hier braucht es eine praktikable und rechtssichere Lösung. In ihrer Vorlage für die Regelung der Zufahrt zur Fußgängerzone über eine neue Polleranlage hat die Verwaltung schon Vorschläge gemacht. Die müssen aus unserer Sicht noch überarbeitet und ergänzt werden. Gemeinsam mit der Jamaika-Koalition wurde ein Antrag beschlossen, dass diese Regeln in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat der Stadt konkretisiert werden. So soll sichergestellt werden, dass ein benötigter Transport durch eine Begleitperson jederzeit erfolgen kann. Zusätzlich sollen für gehbehinderte Anwohner und Besucher der Basilika 3 Behindertenplätze angelegt werden. Ebenso müssen die Regeln auch für neue Anwohner mit einer Behinderung gelten. Um unser Ziel, mehr Bewohner in die Innenstadt zu ziehen, zu erreichen, darf es keine neuen Barrieren geben. Daneben müssen aber auch die Belange von alteingesessenen Betrieben berücksichtigt werden. Es darf nicht passieren, dass durch die Umwandlung von Straßen in Fußgängerzonen Betriebe in ihrer Existenz bedroht werden. Die Zufahrt muss daher für den Lieferverkehr und die Mitarbeiter z.B. der Fa. Stein während der Geschäftszeiten verlässlich geregelt werden. Mit der Polleranlage wird außerdem der Zufahrtsverkehr gleichmäßiger verteilt und eine weitere Belastung der Saarstraße als Hauptzufahrt vermieden.
