Der Normenkontrollantrag einer Anwohnerin mit Behinderung gegen den Bebauungsplan zur Erweiterung der Fußgängerzone am St. Johanner Markt sollte nach Meinung der FDP Stadtratsfraktion Oberbürgermeister Conradt (CDU) zur Einsicht bringen. Dazu der Fraktionsvorsitzende der FDP im Stadtrat, Dr. Helmut Isringhaus:
„Wir begrüßen, dass eine Anwohnerin nun eine rechtliche Überprüfung beim Oberverwaltungsgericht beantragt hat. Wie schon bei der Abstimmung sind wir immer noch der Auffassung, dass die Erweiterung in dieser Form keinen Sinn macht und nur unnötige Kosten verursacht. Die geplante Million sollte man lieber in sinnvolle Projekte wie Kindergärten, Grundschulen oder die Kultur investieren. Es hat sich ja schon gezeigt, dass die Verwaltung sich verplant hat und die Kosten um mindestens 500.000 Euro höher liegen. Mit dem Argument des Terrorschutzes, der schon laut ursprünglicher Vorlage eingeplant ist, wollte man nur von den eigenen Fehlern ablenken. Die Erweiterung jetzt ohne Terrorschutz umzusetzen, ist aus unserer Sicht zumindest rechtlich ebenfalls bedenklich. Vor diesem und dem Hintergrund des Antrags der Anwohnerin fordern wir den Oberbürgermeister auf, das Projekt in seiner jetzigen Form und zum jetzigen Zeitpunkt einzustellen.“